AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage für sämtliche Leistungen, welche die Peter Renner Training und Beratung für den Vertragspartner erbringt. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder anders lautende Bedingungen der Vertragspartner finden keine Anwendung. Die Bestimmungen des jeweiligen Einzelvertrages gehen denjenigen dieser AGB vor.
Ein Vertragsverhältnis kommt mit dem Eingang einer schriftlichen Auftragsbestätigung der Peter Renner Training und Beratung beim Vertragspartner oder mit der gemeinsamen Unterzeichnung eines Einzelvertrages zu Stande. Offerten der Peter Renner Training und Beratung stellen Richtofferten dar und sind, ohne anderslautende schriftliche Zusage, unverbindlich.
2. Übergang von Nutzen und Gefahr / Lieferung
Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Produkte geht auf den Vertragspartner über, nachdem die Produkte dem Vertragspartner persönlich bzw. an das Beförderungsunternehmen übergeben wurden, oder zu dem Zeitpunkt, an dem die Peter Renner Training und Beratung diese über ein Netzwerk zum Download versendet und den Vertragspartner informiert hat.
Lieferfristen sind, ohne anderslautende schriftliche Zusage, unverbindlich und beginnen mit Zustandekommen des Vertragsverhältnisses. Bei Lieferverzögerungen infolge von Umständen, auf welche die Peter Renner Training und Beratung keinen Einfluss hat (z.B. Schwierigkeiten beim Hersteller), hat sie das Recht, ohne Kostenfolge vom Vertrag zurückzutreten. Bei Lieferverzögerungen kann der Vertragspartner der Peter Renner Training und Beratung schriftlich eine Nachfrist von mindestens vier Wochen ansetzen. Erfolgt nach Ablauf dieser Nachfrist keine Lieferung, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nach Arbeitsbeginn der Peter Renner Training und Beratung entfällt das Rücktrittsrecht des Vertragspartners. Anderweitige Rechte des Vertragspartners im Falle von Lieferverzögerungen bestehen nicht. Insbesondere ist der Vertragspartner nicht berechtigt, Schadenersatz oder Preisminderung geltend zu machen.
3. Rechte und Pflichten an Software und Hardware
Die Rechte und Pflichten aus dem Erwerb und Gebrauch von Soft- und Hardware richten sich nach den Bestimmungen des Herstellers oder Lieferanten und müssen vom Vertragspartner übernommen werden.
4. Abtretung von Rechten und Pflichten, Beizug von Dritten
Die Peter Renner Training und Beratung ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung des Vertrages beizuziehen, sowie Rechte aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Eine Abtretung von Rechten und Pflichten seitens des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung der Peter Renner Training und Beratung.
5. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von der Peter Renner Training und Beratung oder von den Herstellern vorgegebenen Voraussetzungen einzuhalten, sowie die notwendigen Datenzugriffe, Ressourcen, Unterlagen und Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner trifft angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung von möglichen Fehlern.
Er ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
6. Mängelrüge und Gewährleistungen
Der Vertragspartner prüft die Produkte nach deren Lieferung und rügt alle offensichtlichen Mängel unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Produkte. Der Vertragspartner benachrichtigt Peter Renner Training und Beratung schriftlich über alle verdeckten Mängel innerhalb von 10 Tagen nach deren Feststellung.
Für Sach- und Rechtsmängel an gelieferten Produkten gelten ausschliesslich die Gewährleistungen der Hersteller. Die Peter Renner Training und Beratung tritt alle ihr gegenüber den Herstellern bestehenden Gewährleistungsansprüche an den Vertragspartner ab.
Von der Peter Renner Training und Beratung erbrachte Leistungen werden unmittelbar nach deren Abschluss von den Parteien abgenommen. Es wird ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet. Die erbrachten Leistungen gelten auch dann als abgenommen, wenn die Peter Renner Training und Beratung dem Vertragspartner die Vollendung der Leistungen angezeigt hat und der Vertragspartner innerhalt von 14 Tagen nach Erhalt der Vollendungsanzeige keine gemeinsame Abnahme ermöglicht hat. Nach der Abnahme auftretende Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung durch den Vertragspartner schriftlich gerügt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate nach Abnahme der erbrachten Leistungen. Die Peter Renner Training und Beratung hat das Recht, selbst zu bestimmen, wie sie den Mangel beseitigt. Insbesondere behält sie sich vor, diesen durch Nachbesserung zu beheben.
Im Übrigen wird sämtliche Gewährleistung von Peter Renner Training und Beratung, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Wandelung, Minderung oder Nachbesserung ausgeschlossen.
7. Haftung
Die vertragliche oder ausservertragliche Haftung der Peter Renner Training und Beratung sowie ihrer Hilfspersonen für direkte oder unmittelbare Schäden wird soweit gesetzlich zulässig ebenfalls ausdrücklich wegbedungen. Jegliche Haftung für indirekte bzw. mittelbare Schäden, insbesondere Produktionsausfall, Nutzungsverlust, entgangener Gewinn und Datenverlust, wird vollumfänglich ausgeschlossen.
8. Immaterialgüterrechte
Werden bei der Erbringung von Leistungen durch die Peter Renner Training und Beratung für den Vertragspartner Entdeckungen oder Verbesserungen gemacht, so stehen die entsprechenden Immaterialgüterrechte
- dem Vertragspartner zu, sofern diese von Mitarbeitern des Vertragspartners gemacht werden.
- der Peter Renner Training und Beratung zu, sofern diese von Mitarbeitern der Peter Renner Training und Beratung oder von ihr beigezogener Drittpersonen gemacht werden.
Der anderen Partei wird jeweils ein nicht ausschliessliches, unwiderrufliches und kostenloses Recht zum Gebrauch gewährt.
Erfolgen die Entdeckungen oder Verbesserungen durch Mitarbeiter von Peter Renner Training und Beratung sowie von ihr beigezogener Drittpersonen und Mitarbeitern des Vertragspartners gemeinsam, so stehen die entsprechenden Immaterialgüterrechte beiden Vertragspartnern zu, wobei jeder Vertragspartner berechtigt ist, diese gemäss dieser Bestimmung zu nutzen.
9. Preise / Zahlungsbedingungen
Wo nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise netto, exklusiv Mehrwertsteuer und exklusiv Spesen.
Hard- und Software sowie Wartungskosten werden bei Auslieferung bzw. mit Erbringung in Rechnung gestellt. Für übrige Dienstleistungen wird, sofern nichts anderes vereinbart wird, monatlich eine Rechnung gestellt. Jährliche Gebühren werden im Voraus in Rechnung gestellt.
Ohne gegenteilige Abrede sind sämtliche Rechnungen 20 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, gerät der Vertragspartner ohne weitere Mahnung in Verzug, der einen Verzugszins von 5% p. a. zur Folge hat.
Die Peter Renner Training und Beratung kann teilweise oder volle Vorauszahlung fordern, wenn zum Vertragspartner noch keine Geschäftsverbindung besteht, oder wenn andere Gründe vorliegen, welche eine Sicherung der Zahlung durch den Vertragspartner erforderlich machen. Falls sich die finanzielle Lage des Vertragspartners im Verlauf der Geschäftsverbindung wesentlich verschlechtert, so dass der Zahlungsanspruch der Peter Renner Training und Beratung gefährdet ist, ist die Peter Renner Training und Beratung berechtigt, die weitere Vertragserfüllung von der Zahlung der fälligen Rechnungen oder der Hinterlegung einer angemessenen Sicherheit für die offenen Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Peter Renner Training und Beratung zu verrechnen.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum der Peter Renner Training und Beratung. Der Vertragspartner ermächtigt die Peter Renner Training und Beratung auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in den öffentlichen Registern vorzunehmen.
11. Kündigung und Stornierung
Verträge über den Kauf von Hard- und Software sind nicht kündbar. Verträge über wiederkehrende Leistungen wie Hotline, Softwarepflege etc. können unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. In allen Fällen von Vertragsauflösungen sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bei der Peter Renner Training und Beratung anfallenden Kosten vom Vertragspartner zu decken.
Bei Kursen sind schriftliche Stornierungen bis 14 Tage vor Kursbeginn ohne weitere Kostenfolgen möglich. Im Falle einer späteren Absage werden 50% der Kurskosten in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung oder bei Stornierung ab dem ersten Kurstag werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt. Die Peter Renner Training und Beratung behält sich vor, Kurse unter Rückerstattung der Kurskosten, aus organisatorischen Gründen abzusagen oder zu verschieben (z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall des Trainers etc.). Eventuell angefallene Zusatzkosten des Vertragspartners werden nicht vergütet.
12. Abwerbung
Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und 12 Monate danach keine Mitarbeiter, Beauftragte oder Hilfspersonen abzuwerben und ohne die vorgängig schriftliche Zustimmung der Peter Renner Training und Beratung bei sich selbst oder einem verwandten Unternehmen einzustellen. Im Falle einer Widerhandlung schuldet der Vertragspartner die Bezahlung der Konventionalstrafe von CHF 50‘000, sowie den Ersatz des weiteren Schadens.
13. Vertrauliche Daten, Datenschutz
Die Peter Renner Training und Beratung wird als vertraulich bezeichnete Daten, welche sich auf den Geschäftsbereich des Vertragspartners beziehen und die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt werden, vertraulich behandeln.
Diese Geheimhaltungspflicht wird beigezogenen Drittpersonen überbunden.
Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung gilt jedoch weder für Daten, die allgemein zugänglich bzw. der der Peter Renner Training und Beratung bereits bekannt sind, noch für solche, die der Peter Renner Training und Beratung ausserhalb des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gebracht oder rechtmässig von Drittpersonen erworben werden. Die Peter Renner Training und Beratung ist berechtigt Daten des Vertragspartners (Name, Adresse, bezogene Ware, etc.) an den Hersteller, unter Umständen auch ins Ausland, zu übermitteln.
14. Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Sollten einzelne Teile dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall werden die Vertragsparteien ungültige Bestimmungen durch solche Bestimmungen ersetzen, welche in ihrem wirtschaftlichen Zweck den ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommen.
Es gilt das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist Frauenfeld.